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Winnrich Paul Tischel

Intensiver Austausch über Cannabis-Anbauvereinigungen bei ausgebuchter Veranstaltung des Drogenreferats der Stadt Frankfurt am Main.

Frankfurt am Main: Veranstaltung Michael vD (Vorstand Cannabis Social Club Wiesbaden e.V.) - Intensiver Austausch über Cannabis-Anbauvereinigungen bei ausgebuchter Veranstaltung des Drogenreferats der Stadt.


Am 14. Mai 2024 fand in Frankfurt am Main eine Veranstaltung des städtischen Drogenreferats zum Thema "Cannabis-Anbauvereinigungen" statt. 🌿 Der Leiter des Drogenreferats, Dr. Artur Schroers, führte die Veranstaltung ein, gefolgt von einer Präsentation des Referenten Jakob Schlink. Die Veranstaltung war ausgebucht, mit rund 30 angemeldeten Teilnehmern und weiteren Interessenten, die sogar noch um Einlass baten und für eine überfüllte Räumlichkeit sorgten. 🏢

 

Ein zentrales Thema war die Rechtsform von Cannabis-Anbauvereinigungen, die zumeist als eingetragene Vereine, aber auch als Genossenschaften möglich sind. Die Stadt Frankfurt am Main bietet Beratungsmöglichkeiten für Interessierte an und unterstützt bei rechtlichen Fragen. 📝

 

Besonders kontrovers wurde die Abstandsregelung zu anderen Anbauvereinigungen diskutiert. Ein vorgestellter Zusatz zur Protokollerklärung des Bundesgesundheitsministeriums zum Cannabisgesetz sieht vor, dass eine Lizenz versagt werden kann, wenn sich ein Verein baulich mit anderen Anbauvereinigungen verbunden ist. 🚫 Über eine mögliche Änderung dieses Gesetzes entschied der Bundestag in einer Sitzung am 16.05.2024. 🏛️

 

Ein weiteres Thema war das Rauchverbot in den Räumlichkeiten der Anbauvereinigungen, das das deutsche Modell von den niederländischen Coffeeshops oder den spanischen Cannabis Social Clubs unterscheidet. Es wurde diskutiert, ob Raucherecken eingerichtet werden könnten, in ausreichendem Abstand, auf den Liegenschaften der Anbauvereinigung. 💨

 

In Bezug auf die zuständige Behörde in anderen Bundesländern wurde berichtet, dass Bayern bereits eine zentrale Landeseinrichtung geschaffen hat, während in Hessen noch keine Entscheidung getroffen wurde. Der Hessische Städtetag befürwortet eine zentrale Behörde. Es bleibt fraglich, ob die Umsetzung des Bundesgesetzes auf Landes- oder Kommunalebene bis zum geplanten Antragszeitpunkt am 1. Juli 2024 erfolgen wird. 📅

 

Unser Vorstandsmitglied, Michael vD, nahm an der Veranstaltung teil und trug zur Diskussion bei. 🙋‍♂️

 

Das Drogenreferat bot den Teilnehmern an, über einen E-Mail-Verteiler auf dem Laufenden gehalten zu werden. Auch das Thema des Präventionsbeauftragten wurde angesprochen, wobei noch keine klaren Regelungen vorliegen. 📧

 

Ein Vertreter einer Drogenberatungsstelle in Frankfurt stellte das aktuelle Beratungsangebot für Cannabis vor, das das städtische Angebot von vier Drogenberatungsstellen ergänzt. Tests von Cannabis-Proben mit unbekannten Zusatzstoffen werden bereits angeboten. Dabei standen besonders die gesetzlich vorgesehenen Qualitätstests zur Debatte, die auch von den Vereinen selbst durchgeführt werden können. 🔬

 

In einer lebhaften abschließenden Diskussion wurde über die noch ausstehende Anbauermächtigung des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung sowie das "Multi-Funktionsverbot" des Änderungsgesetzes diskutiert, das besagt, dass mitarbeitende Vereinsmitglieder und externe Dienstleister nur eine Funktion ausüben dürfen. 💬

 

Die offene Diskussion ermöglichte es den Teilnehmern, Fragen zu Mitgliedschaftsstufen, Beiträgen und virtuellen Vereinswährungen zu stellen. 🤔

 

Die nächste Veranstaltung wurde für den 28. Mai 2024 angekündigt und wird online/virtuell stattfinden, um auch den zahlreichen Interessenten, die für die vorherige Veranstaltung keinen Platz fanden, eine Teilnahmemöglichkeit zu bieten und über neue Informationen zu den noch unklaren Regelungen zur Umsetzung der Lizenzverfahren der Anbauvereinigungen zu informieren. 🖥️

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