📣 Aktuelle Infos für unsere Community:
Cannabis-Legalisierung & Neues von uns! 📣
Liebe Mitglieder, Freundinnen und Freunde,
mit großer Vorfreude und einem Gefühl des Aufbruchs teilen wir mit euch wichtige Neuigkeiten, die ab dem Ostermontag, dem 1. April, unser aller Leben beeinflussen werden: Das neue Cannabisgesetz (CanG) tritt in Kraft. Dieser historische Moment markiert einen Wendepunkt in der deutschen Cannabis-Politik, und wir stehen gemeinsam am Beginn einer neuen Ära.
Die Neuerungen durch das CanG
Das CanG läutet das Ende der Einstufung von Cannabis als Betäubungsmittel ein. Es erlaubt den Eigenanbau für den privaten Gebrauch und den nicht-gewerblichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen, während der Handel illegal bleibt. Diese Veränderung öffnet neue Türen für unsere Community und fordert uns gleichzeitig heraus, verantwortungsvoll und informiert zu handeln.
Konkrete Änderungen für den Alltag
Ab dem 1. April darf jeder Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum bei sich führen und bis zu 50 Gramm zu Hause lagern. Diese Regelung bringt Fragen mit sich, vor allem bezüglich der Beschaffung des Cannabises zu Beginn, da die Pflanzen erst angebaut werden müssen.
Regelungen zum Konsum
Der Konsum im Freien ist untersagt, wenn man sich in unmittelbarer Nähe (circa 100 Meter) von Schulen, Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Sportstätten oder Spielplätzen befindet. In Fußgängerzonen besteht ein Konsumverbot zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends.
Mögliche Strafen bei Verstößen
Das Überschreiten der Grenze von 25 bis 30 Gramm beim Mitführen oder von 50 bis 60 Gramm beim Aufbewahren zu Hause zieht eine Ordnungswidrigkeit nach sich. Sollten diese Mengen überschritten werden, drohen ernstere rechtliche Konsequenzen.
Schutz der Jugend
Die Reform unterstreicht den Schutz von Minderjährigen: Der Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis bleibt für sie verboten, mit strengeren Strafen für diejenigen, die Cannabis an Unter-18-Jährige verkaufen oder übergeben.
Eigenanbau – Was ist zu beachten?
Erwachsene dürfen für den Eigenkonsum bis zu drei Cannabispflanzen anbauen. Cannabissamen dürfen innerhalb der EU gekauft und nach Deutschland importiert werden. Anbauvereinigungen können bis zu sieben Samen oder fünf Stecklinge monatlich an Erwachsene weitergeben, wobei sicherzustellen ist, dass der Zugang für Kinder, Jugendliche und Unbefugte verwehrt bleibt.
Wir stehen an der Schwelle zu aufregenden Zeiten, und es bleibt spannend zu sehen, wie sich diese Neuerungen auf unseren Club und die gesamte Cannabis-Community auswirken werden. Eure Teilnahme an unseren nächsten Treffen und Veranstaltungen ist entscheidend, um tiefer in diese Themen einzutauchen und gemeinsam zu diskutieren, wie wir als Club und Community voranschreiten können.
Wir freuen uns darauf, mit euch gemeinsam diesen neuen Weg zu beschreiten. Bleibt gesund, informiert und engagiert!
Bleibt neugierig, engagiert und vor allem verbunden!
Euer Team vom Cannabis Social Club Wiesbaden e.V. 🍃
WICHTIG: Bitte beachtet, dass wir trotz sorgfältiger Recherche keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der oben genannten Informationen übernehmen können. Wir empfehlen, sich regelmäßig über offizielle Quellen zu informieren, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
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