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Winnrich Paul Tischel

Der Bundestag hat neue Regeln zum Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr beschlossen

Vorangegangen war im Rahmen der Legalisierung eine Debatte um eine Anhebung des Grenzwertes, unter dem Cannabiskonsumierende am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.


Während die CDU heute von einem "schwarzen Tag für die Verkehrssicherheit" sprach, versprechen die neuen Regelungen endlich eine faire Umgangsweise für Cannabiskonsumenten, die Konsum und Autofahren trennen. Der Grenzwert für Cannabis, der in Nanogramm des Hauptwirkstoffes THC pro Milliliter Blutserum angegeben wird, wurde von ursprünglich 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum auf 3,5 ng/ml angehoben. Der Bundestag folgte dabei der bekannten und bereits häufig medial diskutierten Empfehlung des Expertenausschusses. Der neue Grenzwert soll laut Experten dabei einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille entsprechen. Nach dieser Empfehlung geht die Bundesregierung mit einer relativ konservativen Maßnahme den Bereich Verkehr für Cannabiskonsumenten an.


Weiterhin wurden ebenfalls die Strafen für Verstöße gegen den neuen Grenzwert sowie Regelungen für unter 21-jährige Personen sowie Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit festgesetzt. Wer den neuen Grenzwert überschreitet, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Auch der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis vor dem Fahrzeugführen ist nun tabu. Wer Cannabis oder Alkohol konsumiert und noch am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss auf das jeweils andere Konsumgüter verzichten. Kommt man dieser Verpflichtung nicht nach, riskiert man ein Bußgeld von 1000 Euro und einen Monat Fahrverbot. Für unter 21-jährige Personen sowie Autofahrende in der Probezeit gilt ein absolutes Cannabisverbot im Straßenverkehr. Verstöße sollen mit 250 Euro Bußgeld geahndet werden.


Ein Versuch hat kürzlich gezeigt, dass der Einfluss von Cannabis am Steuer die Fahrtüchtigkeit, insbesondere die Reaktionsgeschwindigkeit hemmen kann. Positiv ist aber zu bewerten, dass im Gegensatz zu den Probanden, die unter Alkohol gefahren sind, Cannabiskonsumierende eher mit geringerer Geschwindigkeit als im nüchternen Zustand gefahren sind, während unter Alkoholeinfluss stehende Personen durch überhöhte Geschwindigkeiten aufgefallen sind.


Ein letzter Kritikpunkt an den kommenden Regelungen bleibt aber bestehen: Die Wirkungsweise von THC ist nicht wie bei Alkohol linear mit der Alkoholblutkonzentration einhergehend. THC kann verzögert zum Anstieg des THC-Blutgehalts wirken. Gerade bei Dauerkonsumenten, die im nüchternen Zustand bereits den Grenzwert von THC im Blutserum überschreiten, können oft dennoch keine Ausfallerscheinungen festgestellt werden.



Denkt daran, dass die Regelungen erst durch den Bundesrat müssen, bevor sie inkrafttreten. Dont smoke and drive. Zumindest, bis die neuen Regelungen in Kraft sind. Denkt immer daran, dass ihr im Straßenverkehr nicht nur euch selbst, sondern auch andere Personen gefährdet.


Liebe Grüße aus der Sommerpause


Winnrich Paul Tischel

-Pressesprecher und Vorstand-

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